Erbrecht

Testament / Erbvertrag

Erbschein

Einen Erbschein benötigen Sie, wenn Sie Ihre Stellung als Erbe des Verstorbenen z.B. gegenüber einer Bank, bei der der Verstorbene sein Girokonto führte, oder gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen müssen.
Die Beantragung eines Erbscheins ist in der Regel dann nicht notwendig, wenn sich Ihre Erbstellung zweifelsfrei aus einem notariellen Testament des Verstorbenen ergibt. Dann kann der Erbnachweis zumeist bereits durch die Ihnen vom Nachlassgericht nach Eintritt des Erbfalls von Amts wegen zuzusendende beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments sowie der beglaubigten Abschrift des gerichtlichen Protokolls über die Eröffnung jenes Testaments erbracht werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen z.B. Banken auch Erbeinsetzungen in eröffneten handschriftlichen Testamenten anerkennen und sind nicht berechtigt, einen Erbschein zu verlangen.
Für die Beantragung eines Erbscheins benötigen wir folgende Angaben und Unterlagen:

Erbausschlagung

Wenn Sie als Erbe berufen sind und Sie die Erbschaft, z.B. weil der Nachlass überschuldet ist, nicht annehmen wollen, müssen Sie innerhalb einer Frist von 6 Wochen (sollten Sie sich im Zeitpunkt der Berufung zum Erben im Ausland aufhalten 6 Monate) in beglaubigter Form das Erbe ausschlagen. Die Ausschlagungsfrist gilt erst ab dem Zeitpunkt, wo Sie vom Erbfall und von ihrer Berufung als Erben Kenntnis haben (entweder durch ein eröffnetes Testament oder bei gesetzlicher Erbfolge aufgrund des Verwandtschaftsgrades oder als Ehegatte als Erbe berufen sind).

Sollten Sie die Ausschlagungsfrist aufgrund Unkenntnis über den Lauf der Ausschlagungsfrist versäumt haben, kann auch eine Anfechtung der Annahme der Erbschaft in Betracht kommen, so dass Sie auch nach Ablauf der Frist noch ausschlagen können.

Für die Vorbereitung der Erbausschlagungserklärung benötigen wir:

Erbauseinandersetzung

Die Regelung einer Erbauseinandersetzung  durch notariellen Vertrag ist regelmäßig notwendig, wenn sich im Nachlass eine Immobilie befindet.

Für die Erstellung des Vertrages benötigen wir folgende Angaben, die Sie uns bitte vorab per E-Mail zukommen lassen:

  • Grundbuchbezeichnung (Grundbuch von ? Blatt ? des Amtsgerichts ?)
  • vollständige Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte und Anschriften aller Beteiligten gemäß Personalausweis, die steuerlichen Identifikationsnummern der Beteiligten, E-Mail-Adressen und Telefonnummern
  • soweit ein Testament vorliegt, beglaubigte Kopie des Testaments
  • soweit Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, ist ggf. ein Testamentsvollstreckerzeugnis notwendig (kann hier mit beantragt werden)
  • bei gesetzlicher Erbfolge der Erbschein (kann hier mit beantragt werden)
  • die Angabe, ob der Vertragsgegenstand frei ist oder vermietet
  • Kontoverbindung, wenn Ausgleichsbeträge (in welcher Höhe?) an (welche?) Miterben zu zahlen sind.

und zusätzlich, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt

  • Name und Anschrift der Hausverwaltung
  • Höhe des aktuellen Wohngeldes
  • Kopie der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung – (diese kann Ihnen möglicherweise die Hausverwaltung als pdf-Datei zur Verfügung stellen)

So kommen Sie zu uns

Anfahrt - Jens Michaelis - Notar | Rechtsanwalt

Mit dem Auto

Auf der A 100 die Ausfahrt 20-Tempfelhofer Damm nehmen, dann Richtung Norden auf der B96 (Tempelhofer Damm/ Mehringdamm) bis Mehring­damm 50 fahren (linker Hand ca. 100 m vor der Kreuzung Mehringdamm/Gneisenaustr.).

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit der U-Bahn bis U-Bhf Mehringdamm (U6/U7) fahren, dann auf dem Mehringdamm Richtung Süden auf der rechten Seite bis Mehringdamm 50 laufen (ca. 300 m).

Alternativ können Sie uns mit dem Bus M19 (Station U-Mehringdamm) oder mit dem Bus 140 (Station Yorkstr./Großbeerenstr.) erreichen.

Anfahrt PDF

Jens Michaelis - Notar | Rechtsanwalt

Mehringdamm 50 | 10961 Berlin

Tel.: 030 68 83 65 89 | Fax.: 030 7889 7245

notar[at]j-michaelis[dot]de (Notarbereich)

ra[at]j-michaelis[dot]de (Anwaltsbereich)

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