Vorsorge / Vollmachten

Vorsorge- und Generalvollmachten

Für den Fall, dass Sie einmal Ihre Angelegenheiten - vor allem im Alter - aus gesundheitlichen Gründen (oder aus anderen Gründen wie z.B. bei einem längeren Auslandsaufenthalt) vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr selbst besorgen können oder wollen, können Sie in einer Vorsorge-/Generalvollmacht einen oder mehrere Bevollmächtigte benennen, die in Ihrem Namen als Ihr/e Vertreter für Sie verbindliche Erklärungen im Rechtsverkehr abgeben können.

Eine solche Vorsorgevollmacht wird in der Regel in der Form einer Generalvollmacht erteilt, bei der der Bevollmächtigte Sie umfassend in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Abschluss und Kündigung von Verträgen etc.) und in allen nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten (Erklärungen insbesondere gegenüber Ärzten und Pflegepersonal bei Krankenhaus- und/oder Pflegeheimaufenthalten) vertreten kann.

Eine solche umfassende General- und Vorsorgevollmacht schließt in ihrem Anwendungsbereich eine gerichtliche Anordnung einer Betreuung aus. Sie können demnach mit einer solchen Vorsorgevollmacht selbst bestimmen, wer Ihr rechtlicher Vertreter sein soll, wenn Sie tatsächlich einmal in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein sollten.

Solange Ihre Geschäftsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist, bestimmen Sie auch nach Errichtung einer solchen Vollmacht, ob und für welche Zwecke der Bevollmächtigte für Sie aufgrund der erteilten Vollmacht überhaupt handeln kann. Denn nur mit einer auf den Namen des Bevollmächtigten ausgestellten Ausfertigung der Vollmacht kann dieser im Rechtsverkehr handeln. Entsprechend bietet es sich an, die Ausfertigung dem Bevollmächtigten erst auszuhändigen, wenn eine Vertretung gewünscht ist. Auch sind Sie gegenüber dem Bevollmächtigten weisungsbefugt und können die Nutzung der Vollmacht entsprechend regeln.

Ferner ist eine solche Vollmachtserteilung jederzeit für Sie frei widerruflich. Im Falle eines Widerrufs ist der Bevollmächtigte verpflichtet, eine ihm etwaig ausgehändigte Ausfertigung der Vollmacht herauszugeben.

Für die Erstellung eines Entwurfes einer solchen Vollmacht, teilen Sie uns bitte folgende Angaben mit:

  • die persönlichen Angaben von Ihnen und den Bevollmächtigten (jeweils Namen, Anschriften, Geburtstage und Geburtsorte sowie jeweils die Telefonnummern)
  • ob der Bevollmächtigte auch in Ihrem Namen Schenkungen an Dritte oder auch an sich selbst vornehmen darf und wenn ja, in welchem Umfange (z.B. übliche Geschenke zu Geburtstagen)
  • soll bei mehreren Bevollmächtigten ein Rangverhältnis (Haupt- und Unterbevollmächtigter) bestehen?
  • Telefonnummer für Rückrufe

Am besten senden Sie uns eine E-Mail zu mit den oben genannten Angaben. Je nach Wunsch kann dann zunächst ein Vorbesprechungstermin vereinbart werden, in dem die Regelungsmöglichkeiten im Einzelnen besprochen werden oder wir senden Ihnen vorab per E-Mail einen Blankoentwurf mit dem typischen Regelungsinhalt einer General- und Vorsorgevollmacht zu. Offene Fragen können auch vorab telefonisch geklärt werden bzw. noch anlässlich des anschließend zu vereinbarenden Beurkundungstermins.

So kommen Sie zu uns

Anfahrt - Jens Michaelis - Notar | Rechtsanwalt

Mit dem Auto

Auf der A 100 die Ausfahrt 20-Tempfelhofer Damm nehmen, dann Richtung Norden auf der B96 (Tempelhofer Damm/ Mehringdamm) bis Mehring­damm 50 fahren (linker Hand ca. 100 m vor der Kreuzung Mehringdamm/Gneisenaustr.).

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit der U-Bahn bis U-Bhf Mehringdamm (U6/U7) fahren, dann auf dem Mehringdamm Richtung Süden auf der rechten Seite bis Mehringdamm 50 laufen (ca. 300 m).

Alternativ können Sie uns mit dem Bus M19 (Station U-Mehringdamm) oder mit dem Bus 140 (Station Yorkstr./Großbeerenstr.) erreichen.

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Jens Michaelis - Notar | Rechtsanwalt

Mehringdamm 50 | 10961 Berlin

Tel.: 030 68 83 65 89 | Fax.: 030 7889 7245

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